Allgemeine Geschäftsbedingungen der Peak Scaling Agency LLP zum Mediaagenturvertrag

Präambel

Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Agentur ist die Optimierung und Erweiterung des werblichen und kommunikativen Auftritts des Unternehmens des Kunden, seiner Produkte und/oder Dienstleistungen im Markt. Zur Erreichung dieses Zieles sehen sich beide Vertragspartner in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis verbunden und vereinbaren Folgendes:

1. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für Verträge, die Peak Consulting LLP - 32Kinburn Street - UK SE16 6DW London (Agentur) mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer (m/w/d), einen Kaufmann (m/w/d), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. t.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AllgemeineGeschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Peak Consulting LLP der Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Peak Consulting LLP in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der (Dienst-) Leistungen vorbehaltlos beginnt.

2. Auftrag

Die Agentur erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich digitales Advertising und digitale Vermarktung. Hiervon umfasst sind insbesondere das Consulting, die Konzeption, die Erstellung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils projektbezogen im Rahmen der jeweiligen Beauftragung vereinbart wird. Die Agentur vertreibt außerdem Produkte im Bereich des Performance Marketings, hier speziell Coachings und Mentorings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Agentur dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

3. Auftragserteilung

  1. Zwischen der Agentur und dem Kunden wird ein gesonderter Vertrag unterzeichnet, welcher eine genaue Aufzählungder von der Agentur zu erbringenden Leistungen enthält und die dafür geschuldete Vergütung ausweist.
  2. Die einzelnen, zusätzlichen Kosten bei Drittanbietern auslösende Werbemaßnahmen werden von der Agentur nurauf Grundlage eines vom Kunden genehmigten Kostenvoranschlages eingeleitet. Die Genehmigung muss mindestens in Textform erfolgen.

4. Änderungen von Arbeiten (Change Request)

  1. Nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen (Change Request) durch den Kunden sind der Agenturmöglichst frühzeitig und hinreichend konkret mitzuteilen und benötigen zu deren Wirksamkeit eine ausdrücklicheestätigung durch die Agentur.
  2. Ist bei Vorliegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung die ursprünglich beauftragte Leistungnicht oder nur noch teilweise durchführbar, ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen. Die Agentur wird dies dem Kunden mitteilen. Widerspricht der Kunde der Leistungseinstellung, so setzt die Agentur die ursprüngliche Leistungserbringung fort.
  3. Sofern der Agentur durch den Change Request Mehrkosten entstehen, wird die Agentur den Kunden hieraufhinweisen. Die Agentur ist berechtigt, die Mehrleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5. Grundsätze der Zusammenarbeit

  1. Die Agentur erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen sach-, termin- und fachgerecht entsprechend dervereinbarten Anforderungen und Qualitätskriterien oder – sofern dazu nichts vereinbart ist – nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
  2. Die Vertragsparteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei derDurchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.
  3. Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnetwerden. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf die Erbringung der usstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich auffordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.
  4. Eine rechtliche Prüfung der Leistungsergebnisse der Agentur, insbesondere nach dem Wettbewerbs-, Marken-,Urheber - und Persönlichkeitsrecht, ist ausdrücklich nicht Aufgabe der Agentur. Dasselbe gilt für die Durchführung und die rechtliche Auswertung von markenrechtlichen Recherchen und/oder für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Marken und Designs/Geschmacksmuster.
  5. Die Agentur setzt zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten qualifiziertes und zuverlässiges Personal ein. Die Agenturentscheidet nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen, welche Mitarbeiter zur vertragsgemäßen Leistungserbringung eingesetzt oder ausgetauscht werden. Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, einen Mitarbeiter aus einem wichtigen oder berechtigten Grund durch einen anderen Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation zu ersetzen. Sie ist gegenüber ihren Mitarbeitern unabhängig von deren Einsatzort ausschließlich weisungsbefugt. Mitarbeiter der Agentur werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert und treten in kein Arbeitsverhältnis zumKunden.
  6. Die Agentur ist hinsichtlich der Art der Durchführung der beauftragten Leistungen nach Zeit und Ort grundsätzlichfrei.

6. Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde wird der Agentur jeweils vor dem neuen Geschäftsjahr den voraussichtlichen Geschäftsumfang imHinblick auf die geplanten Werbeaktivitäten und das zur Verfügung stehende Budget mitteilen. Der Kunde wird der Agentur nicht unwesentliche Änderungen dieser mitgeteilten Planungen jeweils unverzüglich mitteilen. Die Angaben des Werbebudgets müssen nachvollziehbar und ggf. anhand von entsprechenden Belegen nachprüfbar dargelegt werden.
  2. Der Kunde wird der Agentur alle für deren Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten und Informationen überMarketingziele, Märkte und Produkte unaufgefordert zur Verfügung stellen. Die Agentur verpflichtet sich zur streng ertraulichen Behandlung solcher übermittelten Daten und Informationen.
  3. Der Kunde wird die Agentur bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung in angemessenem Umfangunterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf der Agentur und damit die Realisierung der vereinbarten Maßnahme nicht beeinträchtigt wird. Kann die Agentur die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist sie berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
  1. Sofern der Kunde der Agentur Materialien und/oder Inhalte (z.B. Markenlogos, Werbetexte, Produkte) überlässt,sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung bzw. Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde der Agentur im Hinblick auf die Durchführung der beauftragten Leistungen empfiehlt oder vorschlägt. Eine Überprüfung durch den Rechtsbeistand des Kunden im Vorfeld wird empfohlen. Sollte die Agentur aufgrund solcher vom Kunden stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen (inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei.
  1. Unterlässt der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen und verhindert bzw. verzögert die Erbringung dervon der Agentur geschuldeten Leistung, so bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur dadurch unberührt.

7. Einsatz von Subunternehmern, Fremdleistungen

  1. Die Agentur hat das Recht, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter(Dienstleister) einzusetzen. Die von der Agentur beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für die Agentur gelten, insbesondere die Geheimhaltung und den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten.
  2. Fremdleistungen Dritter (z.B. Facebook, Google, YouTube, LinkedIn, Instagram usw.) werden von der Agentur imAuftrag gegenüber dem Kunden gesondert ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, werden Fremdleistungen entweder im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt oder im Namen der Agentur und auf Rechnung des Kunden. Die bei Drittanbietern anfallenden Kosten sind nicht in der Vergütung der Agentur inkludiert und sind separat vom Kunden zu tragen.
  3. Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, Google, YouTube, LinkedIn, Instagram usw. jederzeitdazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen/einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Agentur nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt dadurch unberührt.

8. Vergütung, Rechnung, Zahlung

  1. Die von der Agentur angegebenen Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils Netto zzgl. der Kosten vonDrittanbietern.
  2. Alle im Rahmen dieses Vertrages anfallenden Fremdkosten werden vom Kunden selbst getragen.
  3. Eventuell anfallende Bankgebühren für Zahlung des Kunden an die Agentur oder von der Agentur an die Drittanbieterim wirtschaftlichen Interesse des Kunden werden vom Kunden getragen. Dies gilt insbesondere bei Auslandszahlungen.
  4. Da die Agentur außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihren Sitz hat, wird keine deutsche Umsatzsteuerberechnet und in den Rechnungen nicht ausgewiesen. Es greift die Steuerschuldumkehr gem. § 13b UstG ein. Die Rechnungen werden folgenden Zusatz enthalten: „Nach § 13b UStG wird auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hingewiesen. Der Steuersatz beträgt 19 Prozent.
  5. Die von der Agentur dem Kunden ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzüge fällig.
  6. Die Agentur ist berechtigt, Vorschussrechnungen und Zwischenabrechnungen zu erteilen. Die Aufnahme bzw.Fortführung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit ist dann vom Ausgleich einer solchen Rechnung abhängig.
  7. Eine der Agentur erteilte SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
  8. Für den Fall, dass vereinbarten Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eineRückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen 5 Werktagen nach Rückbuchung andie Agentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu übernehmen.
  9. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner dieForderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt wurde. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
  10. Im Falle von Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.

9. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbaresNutzungsrecht in Bezug auf die von der Agentur erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werkbzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Agentur für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know How, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, jegliche Art von Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
  2. Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die der Agentur nach dem Hauptvertragzustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
  3. Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wirdausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
  4. Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall eines Verstoßes zivil- undstrafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unserer Mitgliederplattform. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
  5. Der Kunde gestattet der Agentur die sogenannte Testimonial-Werbung. Die Agentur ist auch nach Ablauf derVertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Die Agentur ist in diesem Zusammenhang entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt.

10. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht steht dem Kunden, der kein Verbraucher ist, weder von Gesetzes wegen zu noch wird ein solches von der Agentur anderweitig eingeräumt.

11. Haftung

  1. Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter undErfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten), Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit, bei Ansprüchen aus einer Garantie sowie aus dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Soweit die Agentur, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach der vorstehenden Bestimmung in Absatz 1 haften,beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
  3. Eine Haftung für Daten- und Programmverlust wird, soweit die Agentur nach der vorstehenden Bestimmung inAbsatz 1 haftet, der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
  4. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kundengehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.
  5. Die Agentur haftet nicht für die Inhalte und/oder die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der für den Kundengeschalteten Werbung. Insoweit stellt der Kunde die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei.

12. Vertragsdauer/Kündigung

  1. Der Vertrag wird, wenn nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart worden ist, auf unbestimmte Zeitgeschlossen und kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende, frühestens jedoch zum Ende des 3. Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  2. Die Kündigung einzelner Bestandteile des Vertrages (wenn Betreuung einzelner Werbeplattformen nicht mehrgewünscht wird) ist möglich. Hierfür gilt Absatz 1 gleichermaßen.
  3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (dazu zählt auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) bleibtbeiden Parteien vorbehalten.
  4. Soweit die Agentur Verpflichtungen gegenüber Dritten aus diesem Vertrag eingegangen ist (Festaufträge), erklärtsich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende unter Einschaltung der Agentur zu erfüllen. AufWunsch des Kunden wird die Agentur alle Rechte aus Vereinbarungen mit Dritten auf den Kunden übertragen, soferndieser die Agentur aus allen Verpflichtungen aus solchen Vereinbarungen und aus jeglicher diesbezüglichen Haftungfreigestellt.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der Agentur und dem Kunden gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person desöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Sitz der Agentur in Building A2, Dubai Digital Park, Dubai Silicon Oasis, Dubai, United Arab Emirates ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden gegen die Agentur gerichtete Ansprüche. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
  1. Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden sind wir darüber hinausberechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).

14. Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffeneindividuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger ereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Agentur maßgeblich.
  2. Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die Agentur nur nach schriftlicher Zustimmung derAgentur auf Dritte übertragen bzw. abtreten.
  3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen unwirksam oderundurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der arteien am nächsten kommt.